Der Gemeindekirchenrat
Der Gemeindekirchenrat leitet die Gemeinde. Er wird alle drei Jahre von den wahlberechtigten Gemeindegliedern gewählt. Der Pfarrer der Gemeinde gehört durch sein Amt dem Gemeindekirchenrat an. Die Mitglieder des Gemeindekirchenrates versammeln sich einmal monatlich und beraten die Angelegenheiten der Gemeinde.