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Aufruf vom 8. Februar 2021
Christinnen und Christen sagen

Nein zur atomaren Abschreckung

„Nein ohne jedes Ja zur atomaren Abschreckung“
Am 22. Januar 2021 trat der UN-Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (AVV) in Kraft. Der Art.1. verbietet umfassend über die Herstellung, den Erwerb, die Lagerung und die direkte oder indirekte Verfügungsgewalt hinaus ausdrücklich auch die Drohung mit und den Einsatz von Atomwaffen. Das von Christen, Christinnen und Kirchen friedenstheologisch, friedensethisch und friedenspolitisch begründete „Nein ohne jedes Ja“ zur atomaren Abschreckung ist nunmehr auch politisch unmittelbar anschlussfähig und ist geltendes Völkerrecht.

Auf diesen Weckruf hin sind zunächst 60 Christinnen und Christen, die sich seit Jahren in der Friedensarbeit der Kirchen engagieren, am 1. Februar 2021 mit dem Aufruf „Ein Nein ohne jedes Ja zu Geist, Logik und Praxis der Abschreckung“ an die Öffentlichkeit getreten. Er fordert auf zur Umkehr von dem Abschreckungssystem, das heute die Begründung für atomare Aufrüstung und die „Nukleare Teilhabe“ Deutschlands an Atomwaffen liefert.

Der Aufruf ist ökumenisch gegründet. Er erinnert daran, dass die Mitgliedskirchen des Bundes der Evangelischen Kirchen bereits 1982, unter dem Eindruck der Bedrohung durch Vor- und Nachrüstung mit atomaren Mittelstreckenraketen in Europa einen intensiven friedensethischen und friedenstheologischen Dialog zur Doktrin der Abschreckung mit Massenvernichtungswaffen begonnen hatten. Er führte 1987 auf der Bundessynode in Görlitz zur „Absage an Geist Logik und Praxis der Abschreckung“. Im Rahmen der Ökumenischen Versammlung 1988/89 für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung hatten sich diesem Bekenntnis auch andere Kirchen in der DDR angeschlossen und konkrete Schritte für eine Politik „Gemeinsamer Sicherheit“ vorgeschlagen. Es darf nicht länger ignoriert werden, dass sich damals angesichts vergleichbarer Bedrohungen die Kirchen in der DDR zu einem „Nein ohne jedes Ja“ gegenüber der atomaren Abschreckung bekannt und gegen jede Androhung von Völkermord mit Atomwaffen ausgesprochen hatten. Etliche Gliedkirchen der EKD, Initiativen und Gruppen, u.a. beim Deutschen Evangelischen Kirchentag in Hannover (1983), wandten sich seither ausdrücklich oder inhaltlich gegen die Strategie von Geist, Logik und Praxis der Abschreckung, ebenso wie im katholischen Bereich Papst Franziskus und z.B. Justitia et Pax. Die Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Vancouver hatte 1983 zur Begründung des Konziliaren Prozesses für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung so geurteilt. Die EKD lehnte in ihrer Friedensdenkschrift von 2007 erstmals die atomare Abschreckung ab.

Die Stellungnahme ruft Christinnen und Christen dazu auf, ihre spezifische Friedensverantwortung wahrzunehmen und in ihren Gemeinden und Kirchen erneut zur Sprache zu bringen, dass die Abschreckungsdoktrin überwunden werden muss und dass es Alternativen dazu gibt. Dem Ruf nach massiver militärischer Aufrüstung muss durch eine intelligente Politik Gemeinsamer Sicherheit begegnet werden.

Mit unserer Website nein-zur-atomaren-abschreckung laden wir Sie dazu ein, sich dem Aufruf vom 1. Februar 2021 durch Ihre Mitzeichnung anzuschließen. Zugleich möchten wir Sie über diese Website auch  über aktuelle Entwicklungen des Dialogs über Fragen der atomaren Abschreckung informieren und Ihnen Texte relevanter Dokumente zugänglich machen.

Informationen über aktuelle Aktivitäten zur Unterstützung des UN-Atomwaffenverbotsvertrags: Siehe auch im Internet unter www.icanw.de oder www.ohne-ruestung-leben.de/nachrichten/atomwaffenverbot.

Pressemitteilung
Aufruf vom 1.2.2021
Bildquelle: WikiImages

 

Pressemitteilung vom 1.2.2021Aufruf an die Kirchen: Atomwaffenverbot erfordert Nein zur atomaren Abschreckung! 

Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland Bericht | Brundtland Report)
Quelle: https://www.nachhaltigkeit.info/artikel/brundtland_report_1987_728.htm

Bundtland Bericht, 1987
Die Kommission veröffentlichte vier Jahre später (1987) ihren auch als Brundtland-Bericht bekannt gewordenen Zukunftsbericht „Unsere gemeinsame Zukunft“ („Our Common Future“). Dieser beeinflusste die internationale Debatte über Entwicklungs- und Umweltpolitik maßgeblich. Er wurde auf zwei internationalen Konferenzen (1987 in London und 1988 in Mailand) eingehend diskutiert und war der auslösende Hauptfaktor für die Umweltkonferenz in Rio de Janeiro 1992. Der Report kann auf der Dokumenten-Seite der UN eingesehen werden.

Die Kommission wurde am 31.12.1987 offiziell aufgelöst und im April 1988 als Centre for Our Common Future (Centre For Our Common Future) in Genf fortgeführt und im Rahmen der Rio-Konferenz 1992 reaktiviert.
weitere Quelle: https://www.nachhaltigkeit.info/artikel/brundtland_report_563.htm (deutsch) 

Vorgeschichte zum Brundtland-BerichtHier werden internationale Abkommen, Bündnisse sowie Gipfeltreffen vorgestellt, die bei der Entwicklung für eine nachhaltige Zukunft wichtig sind. In dieser Kategorie finden Sie die Konferenzen bis zum Jahr 1992. 

Die Ökumenische Versammlung 1989
(mit Chronik der Ökumenischen Versammlungen)

Seit dem Aufruf »Eine Hoffnung lernt gehen« von 1987 ist unter uns ein intensives Gespräch in Gang gekommen.
Zum ersten Mal seit Jahrhunderten haben Vertreterinnen und Vertreter fast aller christlichen Kirchen in unserem Land gemeinsam gebetet, gefeiert, beraten und Beschlüsse gefaßt.
Dateiquelle: Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) -- www.ekmd.de

_Texte_OekumenischeVersammlung_1989.pdf 

Ökologie und Gerechtigkeit
Lokale Agenda 21 im Kirchenkreis Potsdam
- Leitlinien zur Bewahrung der Schöpfung -

Die lokale Agenda 21 ist ein handlungsorientierter Prozess, in den kirchliche Erfahrungen und Vorstellungen von der Bewahrung der Schöpfung, von ökumenischer Gemeinschaft und weltweiter Gerechtigkeit einfließen können. Die Projektgruppe Lokale Agenda 21 des Kirchenkreises Potsdam ist gebildet worden, um den Agendaprozess in den Kirchengemeinden anzuregen, zu fördern und zu begleiten.
Die Projektgruppe hat dazu im Auftrag der Kreissynode „Leitlinien“ formuliert, die für die verschiedenen Bereiche Orientierung geben sollen. Die Umsetzung gelingt jedoch nur unter Mitwirkung der lokalen Ebene der Kirchengemeinde. Wie aber kann damit konkret begonnen werden?
Dateiquelle: Kirchenkreises Potsdam, im März 2004

Leitlinien des Kirchenkreises - März 2014 

UMWELTKONZEPT FÜR DIE EVANGELISCHE KIRCHE
BERLIN-BRANDENBURG-SCHLESISCHE OBERLAUSITZ
Auf der Frühjahrssynode 2012 beauftragte die Landessynode der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz die Kirchenleitung und den Ständigen Synodalausschuss „Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung“ mit der Erarbeitung eines Umweltkonzepts.
Angesprochen werden neben Energie und Klimaschutz auch andere Bereiche der Umweltarbeit, in denen der bleibende Grundauftrag der Schöpfungsbewahrung in unserer Landeskirche aktuell und auf all ihren Ebenen wahrge-nommen werden kann und soll.
Quelle: EKBO, Heidelberg/Berlin, im Februar 2014 , 189 Seiten

U MWELTKONZ EPT FÜR DIE E VANGELISCHE K IRCHE B ERLIN - B RANDENBURG - SCHLESISCHE O BERLAUSITZUmweltkonzept der EKBO Langfassung 

UMWELTKONZEPT FÜR DIE EVANGELISCHE KIRCHE
BERLIN-BRANDENBURG-SCHLESISCHE OBERLAUSITZ - Zusammenfassung
Das vorliegende Umweltkonzept der EKBO besteht aus drei Teilen: Teil I aktualisiert den Auftrag zur Bewahrung der Schöpfung im Zeitalter der Umweltkrise und des Klimawandels neu; Teil II erhebt den derzeitigen Sachstand in unserer Landeskirche; Teil III bietet einen umfassenden Maßnahmenkatalog, an dem sich unsere kirchliche Umweltarbeit bis 2025 orientieren sollte. In einem Anhang sind bereits realisierte und aktuelle Projekte sowie eine Übersicht über die landessynodale Beschlusslage zur Umweltarbeit seit 1990 zusammengestellt.
Quelle: EKBO, Heidelberg/Berlin, im März 2014 , Kurzfassung, 24 Seiten

Umweltkonzept_der_EKBO_Kurzfassung_.pdfUmweltkonzept der EKBO Kurzfassung 

Forderungen zum 3. Ökumenischer Pilgerweg für Klimagerechtigkeit vom 9.9. bis 9.12.2018

Wir fordern,
- die Ziele des Pariser Vertrages entschiedener zu verfolgen, damit es gelingt, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen,
- die internationalen Fonds für Klimaschutz sowie für Entschädigung und Anpassung deutlich aufzustocken.
Das Pariser Klimaschutzabkommen kann nur so gut sein wie seine nationale Umsetzung.
Während das Zeitfenster für wirksame Korrekturen der sich beschleunigenden Klimakrise kleiner wird, gefährden kurzfristige (Schein-)Lösungen und Versuche zur Aufrechterhaltung des status quo die Zukunft.
Wir fordern deshalb von den Vertragsstaaten ein verbindliches Regelwerk für die Umsetzung des Pariser Vertrags.
Ihrer erfolgreichen und beispielhaften Diplomatie der Vergangenheit muss die Bundesregierung jetzt ebenso überzeugende Taten auf nationaler Ebene folgen lassen.
Leider bietet sich hier ein widersprüchliches Bild:
- Deutschland wird das nationale wie auch das EU-Klimaschutzziel für 2020 verfehlen.
Seit neun Jahren sind die CO2-Emissionen nicht mehr gesunken. Kohle ist der größte Einzel-verursacher von CO2 in Deutschland, aber auch Verkehr, Bau und Landwirtschaft leisten bisher zu wenig, um die Treibhausgasemissionen zu senken.
- Um noch substanzielle Wirkung bis 2020 zu entfalten, hätte spätestens im ersten Halbjahr 2018 ein „Sofortprogramm Klimaschutz“ in Kraft treten müssen.
Die „Kohlekommission“ soll Ende 2018 ein Aktionsprogramm für den Energiesektor vorlegen. Verbindliche Umsetzungsmaßnahmen – auch für Bau- und Verkehrssektor – sind erst für 2019 vorgesehen.
- Wegen zu hoher Luftverschmutzung droht die EU-Kommission Deutschland mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
21% der gesamten Treibhausgasemissionen werden durch Verkehr verursacht. Es ist deshalb Zeit für eine klimafreundliche Verkehrswende. Hierzu gehören verbindliche Reduktionsziele für den Verkehrssektor und der Ausbau des öffentlichen Personen- und Güterverkehrs.

Wir fordern von der neuen Bundesregierung, Deutschland zügig auf einen ambitionierten und verbindlichen Kurs des Klimaschutzes zurück zu bringen:
- Sofort und entschlossen zu handeln, damit Deutschland seine Klimaziele erreicht – ein „Sofortprogramm Klimaschutz“, einen geschärften nationalen Klimaschutzplan, ein Klimaschutzgesetz mit ambitionierten Zielen sowie unterstützenden Maßnahmen und Förderprogrammen. Mit Blick auf die Ziele 2020 geht es vor allem um die Stilllegung der ältesten Braunkohlekraftwerke.
- Den sozial verträglichen Strukturwandel in den betroffenen Braunkohleregionen aktiv und finanziell zu unterstützen, den Ausstieg aus der Kohleverstromung zügig einzuleiten und gesetzlich zu verankern sowie den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen
- Eine klimafreundliche und ökologische Verkehrswende einzuleiten durch die Umsteuerung von Subventionen und der verbesserten Förderung von umweltfreundlichen Verkehrsträgern.

Quelle: https://www.klimapilgern.de/unsere-forderungen/ 

Dritter Ökumenischer Pilgerweg für Klimagerechtigkeit 2018Um ein Zeichen zu setzen für mehr Klimaschutz – national wie international – und für mehr Gerechtigkeit beim Umgang mit den Auswirkungen der Klimaveränderung, brechen im Herbst dieses Jahres zum dritten Mal Menschen zu einem Klimapilgerweg auf – diesmal v

Letzte Änderung am: 07.07.2021