Für den Evangelischen Kirchenkreis Potsdam ist jedes Gemeindemitglied ein essenzieller Teil der christlichen Glaubensgemeinschaft. Deshalb bedauern wir jeden einzelnen Kirchenaustritt in Potsdam und setzen uns intensiv mit Ihren Gründen für einen Kirchenaustritt auseinander. Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Zweifel und Glaubensfragen und stehen Ihnen bei Fragen rund um den Kirchenaustritt als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Bei uns erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Kirchenaustritt in Potsdam: wie Sie aus der Kirche austreten, welche Formalia zu beachten sind, die Gemeindezugehörigkeit und Ansprechpartner*innen sowie Nachteile und Folgen, die mit einem Kirchenaustritt verbunden sind.
Der Kirchenkreis Potsdam setzt sich aus 16 Kirchengemeinden mit rund 21.000 Gemeindemitgliedern zusammen. Neben der Verwaltungsarbeit liegt ein wichtiges Augenmerk der Landeskirche auf der Seelsorge, sozialem Engagement in der Jugendarbeit, der Flüchtlingsunterstützung sowie einem interreligiösen Dialog und dem Umweltschutz innerhalb des Kirchenkreises.
Wenn Sie über einen Kirchenaustritt aus der evangelischen Kirche in Potsdam nachdenken, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich an Ihre direkten Ansprechpartner*innen in Ihrer Heimatgemeinde zu wenden. Wenn Sie wissen wollen, zu welcher Gemeinde Sie gehören, finden Sie diese online über die Gemeindesuche der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
Über die Gemeindesuche können Sie genau einsehen, welche Ihre Wohnsitzgemeinde ist und wer der bzw. die zuständige Pfarrer*in in Potsdam ist.
Wenn Sie aus einer Gemeinde der evangelischen Kirche in Brandenburg austreten wollen, muss der Austritt persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. Damit erfolgt auch der Kirchenaustritt in Potsdam beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnortes. Bei uns finden Sie eine Übersicht aller dem Kirchenkreis Potsdam zugehörigen Gemeinden.
Der Kirchenaustritt im Amtsgericht Potsdam muss durch eine abzugebende Erklärung persönlich erfolgen. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit.
Amtsgericht Potsdam Kirchenaustritt – Erforderliche Unterlagen und Informationen:
Das Amtsgericht Potsdam erteilt Ihnen nach Ihrem Kirchenaustritt die Austrittsbescheinigung, die Sie zur Vorlage für das Finanzamt aufheben sollten. Der Kirchenaustritt in Potsdam wird dem Finanzamt automatisch mitgeteilt.
Alternativ ist der Kirchenaustritt aus durch eine notariell beglaubigte Austrittserklärung möglich. Dieser Schritt ist in der Regel schneller, kostet jedoch Notargebühren. Das Amtsgericht Potsdam erhebt für den Kirchenaustritt keine Austrittsgebühr. Somit fallen für den Kirchenaustritt in Potsdam und Brandenburg keine Kosten an.
Auf der Seite der EKD finden Sie weitere Informationen zum Kirchenaustritt aus der evangelischen Kirche in Deutschland.
Mit dem Austritt aus der Kirche bekunden Sie gleichzeitig Ihre Absage an die evangelische Glaubensgemeinschaft. Einer der am häufigsten genannten Gründe für den Kirchenaustritt ist laut EKD-Studie die Einsparung der Kirchensteuer. Dabei sind sich viele Kirchenmitglieder nicht über das Wirken der Kirchensteuer sowie den wichtigen Beitrag, den sie damit leisten, bewusst. Dieser ist besonders bedeutsam, denn die Kirchensteuer stellt sicher, dass die Mitarbeiter*innen ihre Gemeindearbeit sowie die vielseitigen, weit in die Gesellschaft hineinwirkenden Aufgaben wahrnehmen können.
Als Kirche übernehmen wir gemeinsam Verantwortung – für uns selbst, die Familie, Kinder, die Gemeinde und die Gesellschaft. So liegt ein wichtiger Fokus des Evangelischen Kirchenkreises Potsdam darauf, Glaube, Hoffnung und Nächstenliebe in die Gesellschaft strahlen zu lassen. Das geschieht durch Beratungsangebote und Seelsorge, Diakonie, die Lebensbegleitung von Jung bis Alt, vielseitige Bildungs- und Kulturangebote, Flüchtlingsarbeit sowie die Umweltarbeit. Auch die Kirchenmusik gehört zu einem besonderen Schwerpunkt kirchlicher Arbeit in Potsdam. Entdecken Sie unsere musikalischen Veranstaltungen und Events für Jung und Alt.
Der Kirchenaustritt hat aber nicht nur Folgen für Ihre Gemeinde und die evangelische Kirche als solche, sondern ebenfalls für Sie. Nach dem Austritt sind beispielsweise die Taufe und auch eine kirchliche Trauung nur dann möglich, wenn mindestens ein Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin Kirchenmitglied ist. Ebenso ist die kirchliche Beerdigung nur Kirchenmitgliedern vorbehalten. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich an unsere Ansprechpartner*innen der Evangelischen Kirche in Potsdam werden.
Als Teil der christlichen Glaubensgemeinschaft haben Sie neben dem Glauben und Leben in der Gemeinde die Möglichkeit, das Leben in der Gemeinde aktiv mitzugestalten.
Ganz gleich, ob Sie in einem der Chöre mitmachen möchten, einen Vortrag besuchen oder sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren wollen – wir freuen uns über jede interessierte Person, die Teil unserer evangelischen Glaubensgemeinschaft sein möchte. Auch wenn Sie ein Angebot für Kinder und Familien suchen oder Zuflucht im Glauben und Gleichgesinnte suchen: Unsere Türen stehen Ihnen offen!
Wir gestalten den (Wieder-)Eintritt in die evangelische Kirche in Potsdam so einfach wie möglich. Bei Fragen zum Kirchenaustritt und Kircheneintritt können Sie gerne unsere Superintendentin Angelika Zädow unter der Rufnummer 0331-901169 kontaktieren. Hier erfahren Sie auch, an wen Sie sich mit Ihrem Anliegen, Ihren Fragen und Bedenken wenden können.
Ansprechpartnerin für Ihre Fragen zum Kirchenaustritt:
Am Grünen Gitter 3a
14469 Potsdam