Der Kreiskirchenrat (KKR) ist das von der Kreissynode gewählte Leitungsgremium des Kirchenkreises. Zwischen den Sitzungen der Synode nimmt der KKR die Leitung des Kirchenkreises wahr. Der KKR begleitet und begutachtet die Gemeinden in ihrer Arbeit durch regelmäßig stattfindende Visitationen. Er sorgt zusammen mit den Kirchengemeinden dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihren Dienst fachlich gefördert und geistlich gestärkt werden. Im Rahmen der kirchlichen Ordnung wirkt er an der Stellenplanung und -besetzung mit. Er verwaltet das Vermögen des Kirchenkreises, führt dessen Haushalt und beaufsichtigt die Vermögens- und Finanzverwaltung der Kirchengemeinden.
Der KKR tagt in der Regel am dritten Mittwoch im Monat und besteht aus 11 Mitgliedern und 4 Vertreter*innen. Vorsitzende ist Superintendentin Angelika Zädow. Der Kreiskirchenrat ist erreichbar über die Superintendentur.