Für den Geltower Friedhof in Trägerschaft der evangelischen Kirchengemeinde gilt das Friedhofsgesetz für die evangelischen Friedhöfe (FhG ev). Darin ist sehr viel geregelt: von den Grabarten, den Anforderungen für Grabmale, der Grabnutzung, der Friedhofsnutzung über die zulässige Grabgestaltung bis zur Friedhofsgebührenkalkulation.
Die Geltower Friedhofssatzung legt darüber hinaus den Kreis der bestattungsberechtigten Personen fest, enthält zusätzlich die Öffnungszeiten, die Grabgröße und Besonderheiten bei der Grabgestaltung.
In der Friedhofsgebührenordnung sind alle Gebühren festgesetzt, insbesondere die Grabnutzungsgebühren, Grabmalgebühren und die Bestattungsgebühr. Einen Überblick über die wichtigsten Gebühren erhalten Sie hier.
Wird die Kirche für weltliche Trauerfeiern genutzt, gilt die Kirchennutzungsordnung.