Beisetzungsformen

Der Geltower Friedhof dient der Bestattung aller Personen,

 

1. die ihren letzten Wohnsitz im Ortsteil Geltow oder Gemeindeteil Wildpark West der Gemeinde Schwielowsee hatten,

2. die ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte erworben haben,

3. deren Angehörige (i.S. des § 23 Abs. 2 Satz 5 FhG ev) im Ortsteil Geltow oder Gemeindeteil Wildpark West der Gemeinde Schwielowsee leben und Nutzungsberechtigte der Grabstelle werden,

4. die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit ihren Wohnsitz im Ortsteil Geltow oder Gemeindeteil Wildpark West aufgeben mussten oder

5. die Gemeindeglieder der Evangelischen Kirche Geltow sind.

Folgende Beisetzungen sind möglich:

 

Erdbestattung in Einzelgrabstätte

Erdbestattung in Doppelgrabstätte

Urnenbeisetzung in Urnengrabstätte (2 Urnen)

Urnenbeisetzung in doppelter Urnengrabstätte (4 Urnen)

Urnenbeisetzung auf einer der Urnengemeinschaftsanlagen (UGA 1, 2 und 3)

 

Für die Urnengemeinschaftsanlagen gelten folgende Regeln:

 

Auf dem Friedhof können Sie zwischen 3 Urnenanlagen wählen. Für alle Anlagen gilt, dass die Grabstellen der Reihe nach vergeben werden, dass die Urne für die reguläre Ruhezeit von 20 Jahren beigesetzt wird, die Grabstelle nicht verlängert werden kann und der Geltower Friedhof Gestaltung und Pflege der Anlage übernimmt. Auf der UGA 1 und 2 übernimmt der Friedhof auch die Gestaltung und Verlegung einer kleinen Grabplatte mit Namen, Geburts- und Sterbejahr der/des Verstorbenen. Auf der UGA 3 sind die einzelnen Urnengrabstellen auf der Wiese dagegen nicht sichtbar. Die Namen und Daten erscheinen auf Tafeln an den Eichenstelen. 

Die UGA 1 

ist als abgeschlossene Beisetzungsfläche gestaltet mit einem zentralen Gedenkstein in der Mitte, an dem Blumen abgelegt werden können. Die einzelnen Grabstellen sind auf der Wiese durch Grabplatten gekennzeichnet. Die Fläche ist durch Hecken eingefasst und bildet so einen geschützten Raum. Zur Erhaltung der Würde der Urnengemeinschaftsanlage und mit Rücksicht auf die dort Bestatteten soll die Anlage bei Urnenbeisetzungen nur vom Urnenträger, dem Pfarrer oder der Pfarrerin bzw. dem Redner oder der Rednerin betreten werden. Die Trauergemeinde soll auf dem Weg davor verbleiben. Es besteht damit nicht die Möglichkeit, zum Erdwurf an die Grabstelle zu treten. Blumen und Trauergebinde sind am Gedenkstein niederzulegen. Hier kann zur Beisetzung ggf. ein Bild des Verstorbenen/der Verstorbenen aufgestellt werden.

Beraten Sie gut mit Angehörigen und Freunden, ob diese Bestattungsform auch Ihren Bedürfnissen entspricht. Wenn der Erdwurf für Sie als Trauerritual unverzichtbar ist, müssen Sie eine andere Grabart wählen. Oftmals besteht auch der Wunsch, die Grabstelle individuell zu gestalten und Zeichen des Gedenkens niederzulegen. Das ist auf der UGA 1 nicht möglich. Blumen dürfen nur am zentralen Gedenkstein der UGA niedergelegt werden.

Die UGA 2 

ist als eine mit Stauden und Gehölzen bepflanzte Gemeinschaftsgrabfläche mit 12 Grabstellen angelegt und eingefasst mit einem Kantenstein aus Granit in der Farbe Verde Olive. Man kann an jede Grabstelle vom umlaufenden Weg aus herantreten. Der Erdwurf bei der Urnenbeisetzung ist daher an jeder Grabstelle möglich. Die Ablage von Blumen oder das Aufstellen von Vasen unmittelbar am jeweiligen Gedenkstein ist zulässig, jedoch keine Bepflanzung. Eine einzelne Grabfläche ist 0,6 x 0,64 m groß. Der Kissenstein aus demselben Material wie die Einfassung hat in der Fläche die Größe eines A4-Blattes.

Die UGA 3

ist um eine größere Birke herum als Wiese angelegt und eingefasst von einer Eibenhecke. Hier werden aufgrund der Baumwurzeln keine Namenstafeln über der Urne verlegt, sondern jeweils Namenstafeln an naturbelassenen Eichenholzstelen am Rand der Anlage angebracht. Die Holzstelen wurden von einem Holzkünstler aus der Region aus einer etwa 100-jährigen Eiche aus der Nähe von Trebbin gefertigt, die ein Sturm umgeworfen hat. Da das Holz naturbelassen bleibt, wird es mit der Zeit vergrauen. Diese Spuren der Zeit sind beabsichtigt. Die Namenstafeln sind transparent aus Plexiglas. Der Name und die Lebensdaten setzen sich in weißer Schrift vor dem dunkleren Hintergrund ab. Wenn die Sonne darauf scheint ist der Name in weißer Schrift und noch einmal als Schatten auf dem Stamm zu sehen. Die Gestaltung ist einheitlich. An den Holzstelen können Blumen und Gedenkzeichen abgelegt werden. Die Beisetzungsfläche soll auch hier grundsätzlich nicht betreten werden.

Haupteingangstor und Hauptweg
Wiese mit Wahlgrabstätten
UGA 1
UGA 1
UGA 2
UGA 3

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