Auf dem Bergholzer Friedhof werden alle Personen bestattet, die zum Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz in Bergholz-Rehbrücke haben oder die ein Recht auf eine Beisetzung in einer schon vorhandenen Grabstelle haben.
Die Ruhefrist für alle Grabstätten beträgt 25 Jahre. Sie kann für Wahlgrabstellen verlängert werden.
Das Befahren des Friedhofs mit Fahrzeugen, einschl. Fahrrädern ist untersagt.
Ebenso ist das Führen von Hunden über den Friedhof untersagt.
Vorab gekaufte Grabstellen müssen vom Nutzungsberechtigten gärtnerisch bepflanzt und gepflegt werden.
Nur natürlich wachsende Grabeinfriedungen sind erlaubt - keine mineralischen oder sonstigen Grabeinfassungen und -friedungen.
Grabsteine, Denkzeichen und dergleichen bedürfen der Genehmigung.
Auf der UGA dürfen Blumen nur am Kreuz abgelegt werden. Auf der Anlage mit Namenskennzeichnung dürfen die Blumen auf der Grabplatte abgelegt werden.
Die Gebührenordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und liegt zur Einsicht bei der Friedhofsverwaltung.
Öffnungszeiten für den Bergholzer Friedhof sind: April bis Oktober 6.00 - 22.00 Uhr Nov. bis März 8.00 - 18.00 Uhr