Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen
RSSPrint

Bei der Grabgestaltung bitten wir Folgendes zu berücksichtigen:

Unzulässig nach § 36 Abs. 2 FhG ev ist es,

die Grabstätte mit Bäumen oder solchen Gewächsen zu bepflanzen, die andere Grabstätten oder die öffentlichen Anlagen des Friedhofs beeinträchtigen können,

die Grabstätten mit Kunststoff, Eternit, Metall, Porzellan, Emaille und ähnlichen Werkstoffen einzufassen,

die Grabstätten mit Kies, Steinen, Werkstoffen oder wasserundurchlässigem Material zu belegen oder abzudecken, sofern die Belegung oder Abdeckung nicht als Trittplatte dient und dabei höchstens 25 %, zusammen mit liegenden Grabmalen höchstens 40 % der Gesamtfläche der Grabstätte bedeckt,

Zusatzbeete an den Grabhügeln anzulegen,

auf den Grabstätten Gegenstände aufzustellen oder anzubringen, die der Würde eines Friedhofs nicht entsprechen.

Für den Geltower Friedhof hat der Gemeindekirchenrat zudem eine Besonderheit festgelegt:

Grabstellen müssen zu mindestens 60 % bepflanzt sein. Unzulässig ist das Aufbringen von eingefärbten Abdeckmaterialien (z.B. gefärbter Rindenmulch, gefärbte Hackschnitzel). Diese Neuregelung entstand aus dem Gedanken heraus, dass es derzeit einen Trend gibt, Abdeckmaterialien für die Grabgestaltung zu verwenden, das Friedhofsgesetz dies aber nur in sehr begrenztem Maße zulässt. Auf dem Geltower Friedhof ist nun z.B. der Einsatz von losen Steinen oder ungefärbtem Rindenmulch als Abdeckung auf bis zu 40 % der Grabfläche möglich. Die restlichen 60 % sollen dagegen bepflanzt sein, da wir uns blühende oder grünende Gräber wünschen, die lebendig wirken, zu jeder Jahreszeit ihren eigenen Reiz haben und einfach mehr Trost spenden können als ein nahezu abgedecktes Grab. Außerdem kann es auch Hummeln, Bienen und Schmetterlingen Nahrung bieten.

Wenn Sie Anregungen zur Grabgestaltung benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Friedhofsverwaltung. Frau Bäker hilft Ihnen gerne weiter!

 

Hier noch ein paar Pflanzempfehlungen für die immergrüne Grabgestaltung:

 

Immergrüne Bodendecker:

verschiedenfarbige Kriechspindel (Euonymus fortunei), Efeu (Hedera helix), Eibe (Taxus baccata), Lavendel (Lavendula angustifolia), Immergrün (Vinca minor, Vinca major), Goldbeere (Waldsteinia ternata), Winterheide (Erica carnea), Teppich-Sedum, Silber-Fiederpolster (Cotula hispida)

 

Blühende niedrige Stauden, die als Bodendecker dienen können:

Christrose (Helleborus niger), Grasnelke (Armeria spec.), Kriechender Günsel (Ajuga reptans), Leberblümchen (Hepatica nobilis), Mauerpfeffer/Fetthenne (Sedum spec.), Gamander (Teucrium chamaedrys, lucidris), Hornkraut (Cerastium tomentosum), Heiligenkraut (Santolina), Wollziest (Stachys byzantina), Polsterehrenpreis (Veronica umbrosa 'Georgia Blue'), Purpurglöckchen (Heuchera), Polsterphlox (Phlox douglasii), Sonnenröschen (Helianthemum), Bergenien, Sand- oder Feldthymian (Thymus serpellum)

 

Blühende mehrjährige trockenheitsverträgliche Pflanzen:

Akelei (Aquilegia vulgaris), mehrjährige Salbeiarten (Salvia), echte Schlüsselblume (Primula vulgaris), Storchschnabel (Geranium spec.), Rosmarin (Rosmarinus officinalis), Thymian (Thymus vulgaris), Verbene (Verbena-Hybriden), Winterling (Eranthis spec.), kleine Zuchtform des Schmetterlingsflieders, Katzenminze (Nepeta racemosa), niedrige Fetthennenarten, Bergminzenarten (Clinopodium), Hauswurz (Sempervivum), verschiedene Wolfsmilcharten (Euphorbia); verschiedene Schafgarbenarten (Achillea), Schleierkraut (Gypsophila repens), Blaurauten (Perovskia), Palmlilie (Yucca filamentosa), Blaunesseln (Agastache)

Niedrige Sträucher/ Gehölze:

Buchsbaum, Zwergkiefer, kriechender Wacholder, Eibe, Zwergahorn, Dickmännchen (Pachysandra)

Gräser:

Blauschwingel, Lampenputzergras, Tautropfengras (Sporobolus heterolepis 'Cloud')

Letzte Änderung am: 26.07.2022