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Gemeindekirchenrat

Der Gemeindekirchenrat (GKR) ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde; die oder der Vorsitzende und ihre bzw. seine Stellvertretung sind die höchsten Repräsentanten einer evangelischen Kirchengemeinde.

Icon EventsHans-Martin Meckel

Vorsitzender des GKR

Tel: 0331 9791114
Mail: hm-meckel@arcor.de

Aus der Dezember-Sitzung des Gemeindekirchenrats

Der Gemeindekirchenrat hat sich in seiner Dezembersitzung erneut mit der Besetzung der zweiten Pfarrstelle befasst. Nachdem sich der Bewerber Pfarrer Steffen Wegener im Gottesdienst am 2. Advent und im Gespräch danach der Gemeinde vorgestellt hat und seine Bewerbung von allen Seiten begrüßt wurde, sind nun konkrete Schritte einzuleiten, damit die endgültige Entscheidung getroffen und sein Dienstbeginn möglichst bald organisiert werden kann.

Weitere Themen, mit denen der Gemeindekirchenrat sich zu befassen hatte, waren mögliche Strukturveränderungen im Kirchenkreis, auch wegen sinkender Gemeindemitgliederzahlen, darunter Vorschläge zu einer engeren Zusammenarbeit der Innenstadtgemeinden.

Das Wichtigste zum Gemeindekirchenrat

 

Was sind die Aufgaben des Gemeindekirchenrates im Einzelnen?

Zu den Aufgaben gehören:

  • die Förderung der Gemeindegruppen sowie das Zusammenkommen der Gemeinde,
  • die Verantwortung für die schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums in Gottesdiensten und Andachten gemeinsam mit der Pfarrperson,
  • die Sorge für ein gedeihliches Miteinander der haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden,
  • die Begleitung unserer beiden Kindergärten,
  • die Bewahrung der kirchlichen Gebäude,
  • die Finanzplanung und Vermögensverwaltung.

 

Wie setzt sich der Gemeindekirchenrat zusammen?

Der Gemeindekirchenrat der Erlöserkirchengemeinde besteht aus insgesamt 11 gewählten Mitgliedern, den sogenannten „Ältesten“, sowie den beiden Pfarrpersonen. Die Ältesten werden von den Gemeindemitgliedern für sechs Jahre gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Acht Mitglieder des GKR kommen aus dem Gemeindebereich „Erlöser“ und drei aus dem Gemeindebereich „Heilig Kreuz“. Ab 16 Jahren kann sich ein Gemeindemitglied zur Wahl aufstellen lassen.

 

Wie oft tagt der Gemeindekirchenrat?

Der Gemeindekirchenrat tagt in der Regel einmal im Monat (derzeit - so möglich – am zweiten Dienstag des Monats um 19.30 Uhr (nicht in der Sommerpause). Zudem gibt es in jedem Halbjahr eine gemeinsame Sitzung mit dem Gemeindekirchenrat Geltow. Ergänzend dazu fährt der Gemeindekirchenrat einmal im Jahr an einem Wochenende zur Klausurtagung. An einem schönen Tagungsort besteht Zeit, über die geschäftsführenden Sitzungen hinaus sich tiefer mit einem Thema zu beschäftigen sowie sich besser kennen zu lernen.

Wer Mitglied im Gemeindekirchenrat ist, arbeitet – je nach eigenen Fähigkeiten und Interessen – in thematischen Ausschüssen, z.B. für Bauunterhaltung, Kindergärten, Finanzen, rechtliche Fragen oder auch in den Gremien des Kirchenkreises mit.

 

Wer wählt den Gemeindekirchenrat?

Alle Gemeindemitglieder einer Kirchengemeinde sind zur Wahl ihrer Ältesten aufgerufen. Auf Beschluss der Landessynode im Frühjahr 2018 dürfen Jugendliche ab 14 Jahren wählen.

 

Ausschüsse und Arbeitsgruppen

Der Gemeindekirchenrat bildet zur Vorbereitung und Ausführung seiner Entscheidungen Ausschüsse und Arbeitsgruppen.

Gegenwärtig gibt es folgende Ausschüsse und Arbeitsgruppen

  • Finanzausschuss
  • Bauausschuss
  • Trägerausschuss Kindergärten
  • AG Gemeindeaufbau
  • AG Kirchenasyl

Letzte Änderung am: 12.01.2024