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Eintritt und Wiedereintritt

Ein Eintritt in die evangelische Kirche setzt voraus, dass Sie bislang nie Mitglied einer christlichen Kirche waren und somit auch nicht getauft sind.

Selbstverständlich kann diese Taufe jederzeit erfolgen. Wie die Vorbereitung auf die Erwachsenentaufe aussieht, kann sehr verschieden sein. Je nach Ihren Vorkenntnissen - und Ihrem Interesse - wird die Pfarrerin oder der Pfarrer ein oder mehrere Gespräche mit Ihnen führen. In diesen Gesprächen geht es um Grundbegriffe des Glaubens und ein gegenseitiges Kennenlernen, hier können aber auch Fragen und Vorbehalte geklärt werden. Dabei sind die Pfarrerinnen und Pfarrer streng an ihre seelsorgerliche Schweigepflicht gebunden. 

Wenn Sie getauft sind, früher zur evangelischen Kirche gehörten und später ausgetreten waren, spricht man von einem Wiedereintritt. Auch dabei wird die oder der für Sie zuständige oder von Ihnen bestimmte Pfarrerin oder Pfarrer ein oder mehrere Gespräche mit Ihnen führen. In diesen Gesprächen wird Gelegenheit sein, alle offenen Fragen zu klären, manchmal auch seinen Ärger über die Kirche noch einmal auszusprechen. Auf jeden Fall sollen sie zur Klarheit ihrer Entscheidung dienen. Die Aufnahme selbst findet in der Regel im Gottesdienst mit ihrer Teilnahme am Abendmahl statt.

Wenn Sie noch einer anderen Konfession angehören, dann spricht man von einem Übertritt in die evangelische Kirche oder auch einer Konversion. Dazu müssen Sie bei Ihrer Kirche zunächst ihren Austritt schriftlich erklären. Das geschieht auf dem zuständigen Standesamt. Wenn Sie schon ausgetreten waren, entfällt der Gang zum Standesamt natürlich. In der Regel wird die zuständige Pfarrerin oder der Pfarrer wiederum ein oder mehrere Gespräche mit Ihnen führen. 

Auf jeden Fall sollten Sie jedoch Kontakt zu Ihrer Kirchengemeinde oder direkt zu uns aufnehmen.

Letzte Änderung am: 03.05.2023